Mieterbeiräte stärken
(Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 25.03.2010)
„Der Senat wird aufgefordert, über die Eigentümerfunktion in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu bewirken, dass Mieterbeiräte als wichtiges Element der Effektivierung der Bestandsbewirtschaftung weiterhin zu fördern sind. Dafür sind einheitliche Regelungen in den Satzungen der Wohnungsbaugesellschaften aufzunehmen. Zur Förderung der Mieterbeiräte zählt auch, Wahlen zu Mieterbeiräten in allen Wohnungsbaugesellschaften zu unterstützen. Zugleich sollen die Wohnungsbaugesellschaften ihre Mieterinnen und Mieter über die Arbeit von Mieterbeiräten informieren und mögliche Hürden für das Engagement in Mieterbeiräten abbauen.“