Hier informieren wir Sie zu ausgewählten gerichtlichen Entscheidungen.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass der Mieterbeirat keine Rechtsberatung durchführt.
Zur Novellierung des Bundesmietrechts
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat per 18.03.2014 einen Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesmietrechts vorgelegt.
Diesen Entwurf können Sie hier einsehen >>> zum Artikel
Mit dieser Novellierung soll der Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten gedämpft und das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung gestärkt werden. Es soll den Landesregierungen obliegen, in ihren Zuständigkeitsbereichen per Gesetz für maximal 5 Jahre Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. In diesen Gebieten soll die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. Neu errichtete und umfassend modernisierte Wohnungen sollen bei Erstvermietung von dieser Begrenzung ausgenommen werden. Bei Wiedervermietung muss der Vermieter die Wohnung nicht unterhalb der bisherigen Miete anbieten. Maklergebühren sollen künftig nur noch dann gezahlt werden, wenn der Wohnungssuchende dem Makler einen schriftlichen Auftrag gegeben hat.
Aktuell gültige Rechtsprechung aus dem BGB
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