Mieterhöhungen werden unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel begründet. Dabei wird in den Medien darüber berichtet, dass bis zu 30 Prozent der verlangten Mieterhöhungen in Berlin fehlerhaft oder sogar unberechtigt sind.
Mieter, die mit einer Mieterhöhung konfrontiert werden, sollten diese deshalb gründlich prüfen und nicht voreilig unterschreiben. Dazu stehen ihnen mehr als 2 Monate Zeit zur Verfügung. Allerdings sind dafür Kenntnisse aus dem Mietrecht und zum Berliner Mietspiegel erforderlich.
Rechtsgrundlage für Mieterhöhungen
und die Erarbeitung von Mietspiegeln sind die §§ 557 bis § 561 des BGB ... zum BGB
Man kann die sich aus dem Mietspiegel ergebende ortsübliche Mietbelastung für seine Wohnung auch im Internet selbst überprüfen. Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gibt es die Position "Mietspiegelabfrage“ ... zur Abfrage
Die richtige Eingabe der dort geforderten Angaben, die Bewertung der für die Wohnung zutreffenden Spanneneinordnungen und der Sondermerkmale ist allerdings nicht immer einfach und doch entscheidend für das Ergebnis. Deshalb bietet der Mieterbeirat in seinen Sprechstunden Hilfe bei der Prüfung eines Mieterhöhungsverlangens an.
Laut Koalitionsvertrag des Berliner Senats von 2016 gilt für die Mieterhöhung max. 2% pro Jahr, oder 4% in zwei Jahren, jedoch nicht mehr als 8% in vier Jahren.
Hilfe gibt es auch im Internet zum Thema Mieterhöhung. Lesen Sie bitte weiter ... hier
(Quelle: Immobilienscout24)
Auf jeden Fall ist zu empfehlen, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
"Mietpreisbremse tritt ab 1. Juni 2015 in Kraft"
aus der Pressemitteilung des Senats vom Mai 2015.
Allerdings wurde er vom BVG aus verfahrenstechnischen Gründen 2021 für nichtig erklärt.
Zur Pressemitteilung vom 28.05.2015